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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Vertragsabschluss

Der Mietvertrag über die Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn der in der Anlage beigefügte Mietvertrag unterschrieben dem Vermieter zugestellt ist. Der Mietvertrag wird dem Mieter nach mündlicher – oder schriftlicher Zusage sofort zugesendet und muss innerhalb von 5 Tagen dem Vermieter wieder zugestellt werden. Bis zu dem Zeitpunkt wird die Ferienwohnung dem Mieter reserviert. Trifft der unterschriebene Mietvertrag nicht innerhalb von 5 Tagen beim Vermieter ein, ist der Vermieter berechtigt, die Ferienwohnung wieder für die Vermietung freizugeben. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

Mietpreis

Im Mietpreis sind die verbrauchsabhängigen Nebenkosten wie Strom, Wasser, Heizung sowie WLAN, Bettwäsche, Handtücher enthalten. Die Endreinigung wird separat ausgewiesen und berechnet.

Zahlungsfristen

Eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Mietpreises ist innerhalb von 5 Tagen nach Abschluss des Mietvertrages fällig. Die Restzahlung ist bis 14 Tage vor Anreise fällig.

Sollte die Buchung kurzfristig in weniger als 30 Tagen erfolgen, ist eine Vollzahlung fällig.

Mietdauer

Am Anreisetag stellt der Vermieter die Ferienwohnung dem Mieter ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sollte die Anreise später erfolgen, so sollte der Mieter das dem Vermieter telefonisch mitteilen, um ggfs. eine individuelle Uhrzeit zu vereinbaren.

Am Abreisetag räumt der Mieter nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter das Mietobjekt bis spätestens 10.30 Uhr und übergibt die Wohnungsschlüssel an den Vermieter. 

Stornierung durch den Mieter

Der Mieter kann vor Beginn des Mietverhältnisses durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Grundlage ist der Zeitpunkt des Zugangs der Vertragsstornierung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in nachfolgender Höhe zu leisten.

Rücktritt bis zum 30. Tag vor Beginn der Mietzeit: 30 % des Mietpreises, späterer Rücktritt: 80 % des Mietpreises. Ohne Stornierung und keine Anreise: 100 % des Mietpreises.

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass beim Vermieter kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzusteigen. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und sein bisheriger Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen. Dem Mieter wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.

Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger, einmaliger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nicht fristgerecht leistet oder sich ansonsten in einem Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Fall kann der Vermieter vom Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinnes verlangen.

Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt samt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstandene Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder dem Gästeservice anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht entsorgt werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun , um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehende Schäden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder dem Gästeservice über Mängel der Mietsache sofort zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß §536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt, z. B. Naturkatastrophen, Brand etc.

Tierhaltung

Hunde dürfen nur nach vorheriger Anmeldung beim Vermieter und Berücksichtigung im Mietvertrag in der Wohnung gehalten werden. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden. 

Änderungen des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.


Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung. Der Wohnsitz des Vermieters wird als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.